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Allergeninformationen

Einführung

Informationen sind für Verbraucher, die an einer Nahrungsmittelallergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeit leiden, von wesentlicher Bedeutung. Für diese Menschen ist ein Mangel an detaillierten Informationen ein Handicap, da sie nie sicher sein können, ob die von ihnen gekauften Produkte Allergene enthalten. Deshalb müssen Verbraucher, die an einer Nahrungsmittelallergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeit leiden, über das Etikett hinreichend über die Zusammensetzung von Lebensmitteln informiert werden. Um Verbraucher besser über die Zusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren, hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Verbesserung der Etikettierung von Lebensmitteln erlassen. (2003/89/EG).

Die neue Etikettierungsrichtlinie hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Art der Etikettierung von Lebensmitteln, sondern auch auf das gesamte Lieferkettenmanagement. Ohne umfassende Kenntnisse darüber, was genau mit Allergenen in einem Produktionsprozess geschieht, ist eine korrekte und sinnvolle Etikettierung nicht möglich. Ein Hersteller, der zuverlässige Informationen zu enthaltenen Allergenen geben möchte, wird auch versuchen müssen Kreuzkontamination zu vermeiden. Ein Hersteller muss den gesamten Produktionsprozess managen, von Entscheidungen beim Einkauf der Ausgangsstoffe bis hin zum Verkauf an den Verbraucher, sonst sind die Informationen auf dem Etikett praktisch wertlos.

Nahrungsmittelallergie

Eine Nahrungsmittelallergie ist eine Überempfindlichkeit des Immunsystems auf ein grundsätzlich unschädliches Nahrungsmittel oder einen Nahrungsmittelbestandteil. Dabei handelt es sich in der Regel um Proteine. Der Körper betrachtet die entsprechenden Proteine als Eindringlinge und schüttet dann übermäßig viele Histamine und andere chemische Substanzen aus, die das jeweilige Protein bekämpfen sollen. Reaktionen auf Lebensmittel, bei denen das Immunsystem keine Rolle spielt, werden als Nahrungsmittelintoleranz oder Nahrungsmittelunverträglichkeit bezeichnet.

Die Zahl der Personen mit Nahrungsmittelallergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten steigt ständig. Daneben werden auch immer mehr neue Allergien diagnostiziert. Allergene verursachen nicht nur Übelkeit (meist in chronischer Form), sondern können auch zu lebensbedrohlichen Reaktionen führen.

Weltweit werden 90% der Nahrungsmittelallergien durch 8 wesentliche Allergene verursacht: Erdnüsse, Sojabohnen, Nüsse, Milch, Eier, Fisch, Krebstiere und Weizen.

Etikettierung

Um den Verbraucher besser über die Zusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren, hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Verbesserung der Etikettierung von Lebensmitteln erlassen. Ein Bestandteil dieser Richtlinie umfasst die Angabe von Allergenen in der Liste der Zutaten. Vierzehn als Allergene eingestufte Lebensmittel, alle entsprechenden  Derivate und der Zusatz Sulfit müssen ausnahmslos immer unter ihrer eigenen Bezeichnung in der Zutatenliste aufgeführt werden.

Die offizielle Liste der deklarationspflichtigen Allergene umfasst:

  1. Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  2. Eier und Eierzeugnisse; 
  3. Fisch und Fischerzeugnisse; 
  4. Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse; 
  5. Soja und Sojaerzeugnisse; 
  6. Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose); 
  7. Schalenfrüchte sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (Baumnüsse); 
  8. Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse; 
  9. Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l; 
  10. Senf und Senferzeugnisse; 
  11. Sellerie und Sellerieerzeugnisse; 
  12. Lupine und Lupineerzeugnisse; 
  13. Weichtiere und Weichtiererzeugnisse; 
  14. Glutenhaltiges Getreide sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.

Diese vierzehn Substanzen wurden ausgewählt, da zahlreiche Menschen überempfindlich darauf reagieren oder bei einigen Menschen schwerwiegende bis lebensbedrohliche Auswirkungen auf die Gesundheit daraus erwachsen.

Die Etikettierungsrichtlinie bezieht sich lediglich auf die bekannte Existenz von Allergenen. Sie bietet keinen Lösungsansatz für die Angabe einer möglichen Existenz von Allergenen infolge von Kreuzkontamination, beispielsweise durch Ausgangsstoffe, die Lagerung von Ausgangsstoffen und Halberzeugnissen, Aufbereitung, die Herstellung verschiedener Produkte in einer gemeinsamen Produktionsstrecke, den Transport von Ausgangsstoffen und (Halb-) Erzeugnissen innerhalb der Produktionseinheit etc.

Für alle anderen als die 14 oben genannten Allergene besteht kein internationaler Konsens; hier bleiben Menschen mit Nahrungsmittelallergien auf die Informationen angewiesen, die vom Kundenservice der Hersteller oder von Allergendatenbanken wie ALBA bereitgestellt werden.

Allergenpolitik der Verstegen Spices & Sauces B.V.

Die Unternehmenspolitik der Verstegen Spices & Sauces B.V. ist darauf ausgerichtet, Verbraucher möglichst umfassend über die Existenz der wesentlichsten Allergene (Allergene, die in der Zutatenliste aufzuführen sind) im Produkt zu informieren.

Daneben ist die Unternehmenspolitik darauf ausgerichtet, das Risiko einer Kreuzkontamination bei den wesentlichsten Allergenen (Allergene, die in der Zutatenliste aufzuführen sind) bei jedem Prozessschritt zu erfassen und Maßnahmen zur weitestgehenden Vermeidung einer Kreuzkontamination zu ergreifen.


Sollten Sie noch Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich natürlich jederzeit gern an unseren Verbraucherinformationsservice wenden unter der Rufnummer +31 10 2455100 oder per eMail an info@verstegen.nl